AGB

1. Allgemeines

Sound of Knowledge (in der Folge kurz SoK genannt) ist Bestandteil des Seminaranbieters IsakConsuling. Dieser ist als Unternehmen bei der WKO Kärnten registriert. Die vorliegenden Bedingungen regeln alle Transaktionen, Verträge und Angebote, die für Seminare und Schulungen zwischen SoK und dem Kunden zustande kommen bzw. geschlossen werden. Ausnahmen von Transaktionen, die nicht unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, bedürfen der Schriftform.

SoK bietet seine Leistungen Unternehmen und Organisationen wie auch Privatpersonen an.

Die Seminare kommen erst ab einer Mindestanzahl von 3 angemeldeten Seminarteilnehmern zustande und sind mit 8 Teilnehmern begrenzt. Bei nicht Zustandekommen eines Seminars werden die geleisteten Anzahlungen abzugsfrei an die Teilnehmer zurück überweisen.

2. Dienstleistung

SoK bedient sich externer Experten, welche die erforderlichen Qualifikationen mitbringen um Seminare und Schulungen durchzuführen. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Der Firmen- oder Privatkunde hat sich über die Seminarausschreibung über das Angebot informiert und ist mit diesem einverstanden. Allfällige Änderungen bzw. Ergänzungen zu diesem können mit dem mehrheitlichen Einverständnis der SeminarteilnehmerInnen durchgeführt werden. SoK vermittelt Know-how gemäß der Seminarinhalte bzw. Absprachen mit dem Auftraggeber.

Der Umfang der Leistungen sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Wenn nicht anders angeführt, werden Seminarunterlagen ausgehändigt, Pausengetränke und Verpflegung gehen zu Lasten der TeilnehmerInnen – ebenso allfällige Unterkunfts- und Reisekosten. Sollten derartige Positionen in allfälligen Pauschalgebühren enthalten sein, ist dies in der Seminarausschreibung explizit ausgewiesen.

3. Terminvereinbarung

Im Firmenkundenbereich werden Termine individuell vereinbart. Verschiebungen, Absagen oder Änderungen sind im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten. Bei offenen Seminaren ist die Anmeldung zu Seminaren verbindlich. Kann der Termin nicht eingehalten werden, ist dies SoK mindestens zehn Tage vor Seminarbeginn schriftlich mitzuteilen. Ab dem 10. Tag fallen Stornokosten an – siehe dazu Punkt Zahlungsbedingungen).

Bei Firmenseminaren wird mit dem Auftraggeber die Teilnehmerzahl vereinbart. Bei offenen Seminaren ist diese aus der Ausschreibung ersichtlich. Die Ausschreibung muss nicht im Internet oder auf der Homepage erfolgen, sondern kann auch individuell per E-Mail oder Post zugeschickt werden. Bei freien Seminaren erfolgt die Reservierung des Ausbildungsplatzes in der Reihenfolge der Anmeldung. Die Teilnehmerzahl und das Setting sind aus der Ausschreibung ersichtlich. SoK hat bei definierten Teilnehmerbeschränkungen das Recht Anmeldungen abzuweisen und wird allfällig bezahlte Seminargebühren innerhalb von drei Wochen rücküberweisen.

SoK hat das Recht Seminare wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit des Referenten) zu verschieben oder abzusagen.

4. Zahlungsbedingungen

Bei Firmenseminaren werden die Zahlungsbedingungen im Angebot bzw. im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung geregelt. Bei offenen Seminaren ist die Seminargebühr – wenn nicht anders in der Seminarausschreibung geregelt – mindestens 28 Tage vor dem Seminartermin zu begleichen. Der angemeldete Teilnehmer hat innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung das Recht zum Rücktritt. Ein solcher hat jedenfalls schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall werden 100 Prozent der schon bezahlten Seminargebühr rückerstattet. Sollte die Seminarteilnahme sieben Tage vor der Veranstaltung abgesagt werden, kommt eine Stornogebühr in der Höhe von 50 Prozent des Seminarbeitrags zum Tragen – danach beträgt die Stornogebühr 100 Prozent.

5. Preise

Die Preise für Seminare sind aus dem jeweiligen Angebot ersichtlich. Die ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preiserhöhungen müssen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten bekannt gegeben werden. Angebote sind nur in dem veröffentlichten Zeitraum gültig.

6. Persönliche Daten und Privatsphäre

SoK verpflichtet sich, Daten des Kunden nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht ohne schriftliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiterzugeben.

7. Schutzbestimmungen

Alle Schulungsunterlagen und sonstige Unterlagen wie Seminarunterlagen, Fachunterlagen, Manuals, Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben geistiges Eigentum von SoK bzw. des Referenten. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der schriftlichen Zustimmung.

8. Haftung

SoK  ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden, die mit in die Schulungsräume gebracht wurden.

Wir bieten effiziente Schulungsbedingungen durch geschultes Seminarpersonal und erheben diesbezügliche hohe Qualitätsansprüche. SoK ist jedoch nicht für den nachhaltigen Erfolg des einzelnen Teilnehmers verantwortlich. Es kann somit für die dargebrachten Inhalte und Methoden keine Haftung übernommen werden. Es ist daher auch eine Rückzahlung oder Gutschrift der gesamten oder von Teilen der Teilnahmegebühr aus diesem Grund ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.เหล่านี้ใช้ได้เฉพาะในภาษาเยอรมัน สัมมนาต่างประเทศยังเป็นเรื่องของข้อตกลงและเงื่อนไขเหล่านี้หรือกฎหมายหรือหลักกฎหมายและของประเทศนั้นจะไม่ได้อยู่ในข้อตกลงและเงื่อนไข

ข้อกำหนดและเงื่อนไขในภาษาอื่นนอกเหนือเยอรมันสามารถให้ถ้ามีการร้องขอ

1. Allgemeines

Sound of Knowledge (in der Folge kurz SoK genannt) ist Bestandteil des Seminaranbieters IsakConsuling. Dieser ist als Unternehmen bei der WKO Kärnten registriert. Die vorliegenden Bedingungen regeln alle Transaktionen, Verträge und Angebote, die für Seminare und Schulungen zwischen SoK und dem Kunden zustande kommen bzw. geschlossen werden. Ausnahmen von Transaktionen, die nicht unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, bedürfen der Schriftform.

SoK bietet seine Leistungen Unternehmen und Organisationen wie auch Privatpersonen an.

Die Seminare kommen erst ab einer Mindestanzahl von 3 angemeldeten Seminarteilnehmern zustande und sind mit 8 Teilnehmern begrenzt. Bei nicht Zustandekommen eines Seminars werden die geleisteten Anzahlungen abzugsfrei an die Teilnehmer zurück überweisen.

2. Dienstleistung

SoK bedient sich externer Experten, welche die erforderlichen Qualifikationen mitbringen um Seminare und Schulungen durchzuführen. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Der Firmen- oder Privatkunde hat sich über die Seminarausschreibung über das Angebot informiert und ist mit diesem einverstanden. Allfällige Änderungen bzw. Ergänzungen zu diesem können mit dem mehrheitlichen Einverständnis der SeminarteilnehmerInnen durchgeführt werden. SoK vermittelt Know-how gemäß der Seminarinhalte bzw. Absprachen mit dem Auftraggeber.

Der Umfang der Leistungen sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Wenn nicht anders angeführt, werden Seminarunterlagen ausgehändigt, Pausengetränke und Verpflegung gehen zu Lasten der TeilnehmerInnen – ebenso allfällige Unterkunfts- und Reisekosten. Sollten derartige Positionen in allfälligen Pauschalgebühren enthalten sein, ist dies in der Seminarausschreibung explizit ausgewiesen.

3. Terminvereinbarung

Im Firmenkundenbereich werden Termine individuell vereinbart. Verschiebungen, Absagen oder Änderungen sind im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten. Bei offenen Seminaren ist die Anmeldung zu Seminaren verbindlich. Kann der Termin nicht eingehalten werden, ist dies SoK mindestens zehn Tage vor Seminarbeginn schriftlich mitzuteilen. Ab dem 10. Tag fallen Stornokosten an – siehe dazu Punkt Zahlungsbedingungen).

Bei Firmenseminaren wird mit dem Auftraggeber die Teilnehmerzahl vereinbart. Bei offenen Seminaren ist diese aus der Ausschreibung ersichtlich. Die Ausschreibung muss nicht im Internet oder auf der Homepage erfolgen, sondern kann auch individuell per E-Mail oder Post zugeschickt werden. Bei freien Seminaren erfolgt die Reservierung des Ausbildungsplatzes in der Reihenfolge der Anmeldung. Die Teilnehmerzahl und das Setting sind aus der Ausschreibung ersichtlich. SoK hat bei definierten Teilnehmerbeschränkungen das Recht Anmeldungen abzuweisen und wird allfällig bezahlte Seminargebühren innerhalb von drei Wochen rücküberweisen.

SoK hat das Recht Seminare wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit des Referenten) zu verschieben oder abzusagen.

4. Zahlungsbedingungen

Bei Firmenseminaren werden die Zahlungsbedingungen im Angebot bzw. im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung geregelt. Bei offenen Seminaren ist die Seminargebühr – wenn nicht anders in der Seminarausschreibung geregelt – mindestens 28 Tage vor dem Seminartermin zu begleichen. Der angemeldete Teilnehmer hat innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung das Recht zum Rücktritt. Ein solcher hat jedenfalls schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall werden 100 Prozent der schon bezahlten Seminargebühr rückerstattet. Sollte die Seminarteilnahme sieben Tage vor der Veranstaltung abgesagt werden, kommt eine Stornogebühr in der Höhe von 50 Prozent des Seminarbeitrags zum Tragen – danach beträgt die Stornogebühr 100 Prozent.

5. Preise

Die Preise für Seminare sind aus dem jeweiligen Angebot ersichtlich. Die ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preiserhöhungen müssen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten bekannt gegeben werden. Angebote sind nur in dem veröffentlichten Zeitraum gültig.

6. Persönliche Daten und Privatsphäre

SoK verpflichtet sich, Daten des Kunden nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht ohne schriftliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiterzugeben.

7. Schutzbestimmungen

Alle Schulungsunterlagen und sonstige Unterlagen wie Seminarunterlagen, Fachunterlagen, Manuals, Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben geistiges Eigentum von SoK bzw. des Referenten. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der schriftlichen Zustimmung.

8. Haftung

SoK  ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden, die mit in die Schulungsräume gebracht wurden.

Wir bieten effiziente Schulungsbedingungen durch geschultes Seminarpersonal und erheben diesbezügliche hohe Qualitätsansprüche. SoK ist jedoch nicht für den nachhaltigen Erfolg des einzelnen Teilnehmers verantwortlich. Es kann somit für die dargebrachten Inhalte und Methoden keine Haftung übernommen werden. Es ist daher auch eine Rückzahlung oder Gutschrift der gesamten oder von Teilen der Teilnahmegebühr aus diesem Grund ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.Diese sind nur auf Deutsch verfügbar. Ausländische Seminare unterliegen ebenso diesen Bedingungen bzw. den in den jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Grundlagen sofern diese diesen Bedingungen widersprechen.

Auf Wunsch stellen wir die hier vorliegenden Bedingungen in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung.

1. Allgemeines

Sound of Knowledge (in der Folge kurz SoK genannt) ist Bestandteil des Seminaranbieters IsakConsuling. Dieser ist als Unternehmen bei der WKO Kärnten registriert. Die vorliegenden Bedingungen regeln alle Transaktionen, Verträge und Angebote, die für Seminare und Schulungen zwischen SoK und dem Kunden zustande kommen bzw. geschlossen werden. Ausnahmen von Transaktionen, die nicht unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, bedürfen der Schriftform.

SoK bietet seine Leistungen Unternehmen und Organisationen wie auch Privatpersonen an.

Die Seminare kommen erst ab einer Mindestanzahl von 8 angemeldeten Seminarteilnehmern zustande und sind mit 16 Teilnehmern begrenzt. Bei nicht Zustandekommen eines Seminars werden die geleisteten Anzahlungen abzugsfrei an die Teilnehmer zurück überweisen.

2. Dienstleistung

SoK bedient sich externer Experten, welche die erforderlichen Qualifikationen mitbringen um Seminare und Schulungen durchzuführen. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Der Firmen- oder Privatkunde hat sich über die Seminarausschreibung über das Angebot informiert und ist mit diesem einverstanden. Allfällige Änderungen bzw. Ergänzungen zu diesem können mit dem mehrheitlichen Einverständnis der SeminarteilnehmerInnen durchgeführt werden. SoK vermittelt Know-how gemäß der Seminarinhalte bzw. Absprachen mit dem Auftraggeber.

Der Umfang der Leistungen sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Wenn nicht anders angeführt, werden Seminarunterlagen ausgehändigt, Pausengetränke und Verpflegung gehen zu Lasten der TeilnehmerInnen – ebenso allfällige Unterkunfts- und Reisekosten. Sollten derartige Positionen in allfälligen Pauschalgebühren enthalten sein, ist dies in der Seminarausschreibung explizit ausgewiesen.

3. Terminvereinbarung

Im Firmenkundenbereich werden Termine individuell vereinbart. Verschiebungen, Absagen oder Änderungen sind im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten. Bei offenen Seminaren ist die Anmeldung zu Seminaren verbindlich. Kann der Termin nicht eingehalten werden, ist dies SoK mindestens zehn Tage vor Seminarbeginn schriftlich mitzuteilen. Ab dem 10. Tag fallen Stornokosten an – siehe dazu Punkt Zahlungsbedingungen).

Bei Firmenseminaren wird mit dem Auftraggeber die Teilnehmerzahl vereinbart. Bei offenen Seminaren ist diese aus der Ausschreibung ersichtlich. Die Ausschreibung muss nicht im Internet oder auf der Homepage erfolgen, sondern kann auch individuell per E-Mail oder Post zugeschickt werden. Bei freien Seminaren erfolgt die Reservierung des Ausbildungsplatzes in der Reihenfolge der Anmeldung. Die Teilnehmerzahl und das Setting sind aus der Ausschreibung ersichtlich. SoK hat bei definierten Teilnehmerbeschränkungen das Recht Anmeldungen abzuweisen und wird allfällig bezahlte Seminargebühren innerhalb von drei Wochen rücküberweisen.

SoK hat das Recht Seminare wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit des Referenten) zu verschieben oder abzusagen.

4. Zahlungsbedingungen

Bei Firmenseminaren werden die Zahlungsbedingungen im Angebot bzw. im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung geregelt. Bei offenen Seminaren ist die Seminargebühr – wenn nicht anders in der Seminarausschreibung geregelt – mindestens 28 Tage vor dem Seminartermin zu begleichen. Der angemeldete Teilnehmer hat innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung das Recht zum Rücktritt. Ein solcher hat jedenfalls schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall werden 100 Prozent der schon bezahlten Seminargebühr rückerstattet. Sollte die Seminarteilnahme sieben Tage vor der Veranstaltung abgesagt werden, kommt eine Stornogebühr in der Höhe von 50 Prozent des Seminarbeitrags zum Tragen – danach beträgt die Stornogebühr 100 Prozent.

5. Preise

Die Preise für Seminare sind aus dem jeweiligen Angebot ersichtlich. Die ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preiserhöhungen müssen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten bekannt gegeben werden. Angebote sind nur in dem veröffentlichten Zeitraum gültig.

6. Persönliche Daten und Privatsphäre

SoK verpflichtet sich, Daten des Kunden nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht ohne schriftliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiterzugeben.

7. Schutzbestimmungen

Alle Schulungsunterlagen und sonstige Unterlagen wie Seminarunterlagen, Fachunterlagen, Manuals, Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben geistiges Eigentum von SoK bzw. des Referenten. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der schriftlichen Zustimmung.

8. Haftung

SoK  ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden, die mit in die Schulungsräume gebracht wurden.

Wir bieten effiziente Schulungsbedingungen durch geschultes Seminarpersonal und erheben diesbezügliche hohe Qualitätsansprüche. SoK ist jedoch nicht für den nachhaltigen Erfolg des einzelnen Teilnehmers verantwortlich. Es kann somit für die dargebrachten Inhalte und Methoden keine Haftung übernommen werden. Es ist daher auch eine Rückzahlung oder Gutschrift der gesamten oder von Teilen der Teilnahmegebühr aus diesem Grund ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.